Version 0.6

Vortrag: Das Standard-Datenschutzmodell

Systematisch vom Recht zur Technik

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Seit einigen Jahren arbeiten die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden an einem Modell, welches basierend auf technischen Schutzzielen datenschutzrechtliche Anforderungen in konkrete Maßnahmen umsetzen helfen soll. Im Jahr 2015 wurde die Version 0.9 veröffentlicht, intern wird an der 1.0 mit einem ausgearbeiteten Maßnahmenkatalog gearbeitet.

Das Standard-Datenschutzmodell ist ein Konzept zur standardisierten Datenschutzberatung und -prüfung. Ziel des SDM ist es, die rechtlichen Anforderungen der Datenschutzgesetzgebung von Bund und Ländern in die Gewährleistungsziele Datensparsamkeit, Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit, Transparenz, Nichtverkettbarkeit und Intervenierbarkeit zu überführen und daraus einen Katalog mit standardisierten Datenschutzmaßnahmen abzuleiten. Auf diese Weise lassen sich aus den rechtlichen Anforderungen konkrete Maßnahmen zur Gewährleistung eines angemessenen Datenschutzes ableiten.

Info

Tag: 23.10.2016
Anfang: 12:15 Uhr
Dauer: 00:45
Raum: Experimentierfeld

Sprache: de

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